Frauenliste organisierte Vortrag zum Thema Patientenverfügung
Die Frauenliste mit Vorsitzender Ingrid Ast hat für die Bevölkerung im Pfarrsaal einen Vortrag zum Thema Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen organisiert. Als Referentin konnte Rechtsanwältin Manuela Freundorfer gewonnen werden.
Wie sehr das Thema die Gesellschaft zum Nachdenken bringt, zeigte die enorme Besucherzahl. Mit einleitenden Worten signalisierte Manuela Freundorfer, Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Medizin-, Erb-, Familienrecht und zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten (Mediation), ihre Kompetenz. Vorab erhielt jeder Besucher eine Notfallmappe, einen Handzettel, auf dem zusammengefasst alle wichtigen Ansprechpartner zu finden sind sowie einen Ausdruck vom Landratsamt zum selbstbestimmten Vorsorgen. So konnten die Zuhörer das Gehörte gleich mitlesen und gezielt Fragen stellen. Freundorfer erklärte anschließend die drei Wege zur Vorsorge in Bezug auf Bedeutung, Form, Inhalt und Aufbewahrung. Die Rechtsanwältin sagte, dass mit einer Patientenverfügung das Selbstbestimmungsrecht wahrgenommen werden kann. Es wird sichergestellt, dass der eigene Wille, soweit es rechtlich möglich ist, berücksichtigt wird, auch wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann. Dabei werden Angehörige entlastet, weil sie sich nicht mit teils schweren Entscheidungen über das Leben anderer belasten müssen. Zudem stellt die Patientenverfügung eine Rechtssicherheit für die Ärzte dar und erleichtert das Treffen von Entscheidungen zur weiteren Behandlung. Wer ein vorgedrucktes Formular oder die Notfallmappe verwendet, solle bei Platzmangel ein weiteres Stück Papier beschreiben und in jedem Fall darauf hinweisen. Dabei ist es wichtig, klare Aussagen zu formulieren. Eine Broschüre zum selber schreiben gibt es vom Bundesmimsterium der Justiz unter www.bmjv.de/Patientenverfügung. Wer später keinen amtlichen oder ehrenamtlichen Betreuer vom Gericht „vorgesetzt“ bekommen möchte, der sollte sich über die Erteilung einer Vorsorgevollmacht Gedanken machen. Eine Betreuungsverfügung macht hingegen Sinn, wenn sich bereits eine bestimmte Person gefunden hat, die eine spätere Betreuung übernehmen würde. Auch kann man eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gegen einen Beitrag registrieren lassen. Das Service-Telefon der Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist gebührenfrei, Telefon 0800/3550500, oder im Inetent unter www.vorsorgeregister.de. Explizit erklärte die Referentin Vor- und Nachteile. Da eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus erteilt werden kann, empfahl die Rechtsanwältin eine notarielle Erstellung. Bei einer Betreuungsverfügung kann auch festgelegt werden, wer keinesfalls als Betreuer bestellt werden soll. Freundorfer erklärte den Mindestinhalt aller drei Wege, übersetzte so manchen Fachausdruck und fügte an, es sei unerlässlich, dass Verfügungen und Vollmachen eigenhändig unterschrieben und gegebenenfalls notariell beglaubigt sein müssen. Sinnvoll sei es weiter, mit einem Arzt das Entschiedene durchzusprechen und sich dessen Beratung mit Unterschrift dokumentieren zu lassen. Alle zwei Jahre sollte eine Patientenverfügung von einem selbst durchgelesen werden. Manchmal ändert sich der eigene Blickwinkel hinsichtlich persönlicher Wertevorstellungen.
Ingrid Ast bedankte sich bei Rechtsanwältin Manuela Freundorfer mit einem Präsent für die interessanten Ausführungen.