Außer Spesen nichts gewesen – so das Resümee der Anwesenden
Bei ihrer letzten Sitzung informierte die Beauftragte der FL, Frau Ast, über die am 15.09.2013 zur Abstimmung stehenden fünf Volksentscheide. Zunächst einmal erläuterte sie den interessierten Zuhörern, wie es überhaupt zu diesen Volksentscheiden gekommen ist. Detailliert wurden dann die einzelnen Volksentscheide vorgestellt und besprochen. Im Vorfeld fällt schon mal auf, dass die Bürgerinnen und Bürger viel zu wenig über die anstehenden Verfassungsänderungen informiert wurden. Erst als die Briefwahlunterlagen ausgehändigt wurden, sickerte durch, dass es bei der kommenden Landtagswahl nicht nur um diese Wahl geht.
Zum Volksentscheid 1 Artikel 3: Der bestehende Artikel soll um folgenden Satz erweitert werden: Der Freistaat „fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land”. Allein hierzu fehlt ein sinnvolles Landesentwicklungsprogramm. Einen Rechtsanspruch auf gleichwertige Lebens- und Arbeitsverhältnisse bringt diese Verfassungsänderung allerdings ausdrücklich nicht mit sich. Im Landkreis Dingolfing/Landau, wird das an der Ablehnung der Fachhochschule deutlich.
Der Volksentscheid 2 sieht im Artikel 121 vor: „Staat und Gemeinden fördern den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.”Geht diese Änderung durch, müssten der Freistaat und die Gemeinden diesem Thema besondere Aufmerksamkeit schenken. Hier war man sich einig, dass hier für die ehrenamtlich Tätigen konkrete Beispiele genannt werden sollten, wie deren Einsatz gefördert werden soll.
Der Volksentscheid 3 legt im Artikel 70: fest, dass die Staatsregierung künftig die Zustimmung des Landtags braucht, wenn sie bayerische Kompetenzen an die EU abgeben will. Der Landtag kann die Regierung vor einer Abstimmung im Bundesrat auf eine Art imperatives Mandat verpflichten, und das sogar per Gesetz. Bei der Recherche fielen hier die Bedenken der Grünen-Politikerin Stahl auf. Ein imperatives Mandat besagt, dass der Abgeordnete nicht nach seinem Gewissen entscheiden kann, sondern dass er an inhaltliche Vorgaben der von ihm Vertretenen gebunden ist.
Beim Volksentscheid 4 wird der Artikel 82 ergänzt: „Der Haushalt ist grundsätzlich ohne Nettokreditaufnahme auszugleichen.” Diese Landes-Schuldenbremse lässt aber einige Gründe der Neuverschuldung zu. Naturkatastrophen, negative Konjunkturentwicklungen und andere Notlagen, welche eine neue Schuldenaufnahme nötig machen, werden ausdrücklich zugelassen.
Im Volksentscheid 5 geht es um die Gemeinden. Der Artikel 83 wird wie folgt ergänzt: „Der Staat gewährleistet den Gemeinden im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit eine angemessene Finanzausstattung.” Mit diesem Entscheid soll eine „angemessene Finanzausstattung der Gemeinden” gewährleistet sein. Die Gemeinden auf dem Land sollen genügend Geld vom Freistaat bekommen, um ihren Aufgaben nachgehen zu können. Auch hier stellte man fest, dass sehr schwammig formuliert wurde und konkrete Beispiele fehlen.
Die vorgelegten Texte zu fünf Verfassungsänderungen sind ohne konkrete Handhabe. Es ist daher auf alle Fälle sehr empfehlenswert, sich genau über Inhalte und Ziele der einzelnen Änderungen zu informieren um dann für oder gegen diese geplanten Änderungen stimmen zu können. Infos gibt es im Internet bzw. im Rathaus liegen Infoblätter auf. Wer erst am Wahltag von den Verfassungsänderungen liest, wird überfordert sein.
Bei der Diskussion wurde festgestellt, dass die angestrebten Änderungen keine wirklichen Verbesserung bringen. Schade, dass für das Entwerfern und Drucken dieser Verfassungsänderungen sicher viel Geld ausgegeben worden ist, was sinnvoller ausgegeben hätte werden können.
Zudem war man sich in der Runde einig, dass die Trennung der Landtags- und Bundestagswahl unnötige Kosten verursacht – Geld, welches man für die Angleichung der Mütterrente hätte verwenden können.
Nach der Vorstellung der Volksentscheide blickte man auf die letzten Aktionen der Frauenliste zurück. Die Unterschriftensammlung für die Angleichung der Mütterrente, die Beteiligung am Ferienprogramm und die Besichtigung der Kinderspielplätze waren einige davon. Zum Schluss berichtete die Kreis-und Gemeinderätin über aktuelle Vorgänge des Kreises und der Gemeinde